Allgemeine Bedingungen für die Tätigkeit als Vertragsmakler

 

der PurePepper Media & Sales GmbH,
Beim Alten Ausbesserungswerk 4, 77654 Offenburg
(im Weiteren: PurePepper)

 

 

  1. Geltung, Tätigkeit von PurePepper, Erstreckung

1.1    Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle von PurePepper angenommenen Aufträge zur Vermittlung von Verträgen, soweit der PurePepper erteilte Auftrag durch einen Unternehmer (§ 13 BGB), eine juristische Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB erteilt worden sind (im Weiteren auch bezeichnet als: „Auftraggeber“).

1.2    PurePepper vermittelt als Vertragsmaklerin Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten, beispielsweise Verträge betreffend Adresslieferungen etc. Der Vertrag über die Erbringung der jeweiligen Leistungen („vermittelter Vertrag“) kommt dabei ausschließlich zwischen dem jeweiligen Erbringer der Leistung („Leistungserbringer“) und dem jeweiligen Empfänger der Leistung („Leistungsempfänger“) zustande. PurePepper wird nicht Vertragspartei des vermittelten Vertrages und kann aus dem vermittelten Vertrag nicht in Anspruch genommen werden.

  1. Zustandekommen, Inhalt und Ende des Auftrages zur Vertragsvermittlung

2.1    PurePepper nimmt Aufträge zur Vermittlung von Vertragsverhältnissen ausschließlich unter Geltung dieser AGB an. Von diesen AGB abweichende oder gar widersprechende Bedingungen finden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. PurePepper widerspricht der Geltung solcher Bedingung hiermit ausdrücklich. Die vorliegenden AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn PurePepper der Einbeziehung fremder Bedingungen im Einzelfall nicht nochmals gesondert widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers tätig wird.

2.2    Die vorliegenden Bedingungen werden vom Auftraggeber mit der Erteilung des Auftrags anerkannt.

2.3    Vereinbarungen zwischen PurePepper und dem Auftraggeber sind nur dann verbindlich, wenn sie in Textform (im Original, per Mail oder per Telefax) erfolgen. Auf das Erfordernis der Textform kann nur schriftlich verzichtet werden. Alle Erklärungen sind empfangsbedürftig.

2.4    An Angebote von PurePepper ist diese 14 Kalendertage ab Abgabe des Angebots gebunden. Ist innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung erfolgt, erlischt das Angebot von PurePepper. Später eingehende Bestätigungen gelten als neues Angebot des Auftraggebers. Schweigen auf dieses Angebot gilt nicht als Annahmeerklärung von PurePepper.

Die Annahme von Angeboten zur Übernahme eines Vermittlungsauftrages gegenüber PurePepper erfolgt ausschließlich durch ausdrückliche Annahme seitens PurePepper in Textform (per Fax, Post oder Mail). Ein Schweigen von PurePepper auf ein Angebot gilt nicht als Annahme dieses Angebotes.

2.5    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist PurePepper nicht verpflichtet, Leistungen exklusiv für einen Vertragspartner zu erbringen.

  1. Handeln für den Auftraggeber, Vollmachten

3.1    Mit Erteilung des Auftrages erteilt der Auftraggeber PurePepper eine Vollmacht gemäß § 164 BGB zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen betreffend das Zu-Stande-Kommen, die Abwicklung und die Beendigung von Verträgen. PurePepper wird ihre rechtliche Position als Vertragsmaklerin im Vorfeld des Abschlusses des vermittelten Vertrages in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen, z. B. durch die Mitteilung, dass die Bestellung „für unseren Kunden …“ / „in Vertretung unseres Kunden …“ erfolgt. Von PurePepper abgegebene Willenserklärungen erfolgen stets in Ausübung der Vollmacht im Namen von und mit Wirkung für den Auftraggeber.

PurePepper wird in Ausübung dieser Vollmacht in Vertretung des Auftraggebers dessen Vertragspartner eine Auftragsbestätigung übermitteln, die das Zustandekommen des vermittelten Vertrages und dessen Inhalt bestätigt.

3.2    Der Auftraggeber ist verpflichtet, PurePepper auf einfaches Anfordern eine Vollmachtsurkunde gemäß § 172 BGB zu erstellen und auf eigene Kosten zu übersenden, sofern eine solche Vollmachtsurkunde zur Durchführung des Auftrages erforderlich wird.

3.3    Eine Inkassovollmacht hat PurePepper nur dann, wenn diese gesondert erteilt ist (§ 97 HGB).

3.4    Geht PurePepper eine Willenserklärung zu, so wird PurePepper den Erklärenden unverzüglich informieren, wenn eine Empfangsvollmacht nicht oder nicht mehr besteht.

  1. Zustandekommen und Inhalt des vermittelten Vertrages

4.1    Alle Angebote, die PurePepper in Ausübung der Tätigkeit als Vertragsmakler für den Auftraggeber abgibt, erfolgen – soweit sie nicht ausdrücklich als freibleibend gekennzeichnet sind – mit einer Bindungsfrist von 14 Kalendertagen ab Abgabe des Angebots. Die Annahme des Angebotes kann ausschließlich gegenüber PurePepper als Empfangsvertreter erfolgen. Ist innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung erfolgt, erlischt das Angebot. Später eingehende Bestätigungen gelten als neues Angebot des Erklärungsempfängers zum Abschluss eines Vertrages mit dem Auftraggeber von PurePepper.

4.2    Rechtsgeschäftliche Erklärungen von PurePepper erfolgen ausschließlich in Textform (per Fax, Post oder Mail). Ein Schweigen von PurePepper auf ein Angebot gilt nicht als Annahme dieses Angebotes.

4.3    Auf den vermittelten Vertrag können – je nach Einbeziehung im Rahmen des Zu-Stande-Kommens des Vertrages – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers von PurePepper Anwendung finden. Entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsgrundlage, auch wenn PurePepper solchen entgegenstehenden Bedingungen nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich widerspricht.

  1. Abwicklung des vermittelten Vertrages

5.1    Die Abwicklung des vermittelten Vertrages erfolgt zwischen dem Leistungserbringer und dem Leistungsempfänger. PurePepper ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt.

5.2    Sofern PurePepper von der einen oder anderen Partei mit der Erbringung weiterer Dienstleistungen im Rahmen der Vertragsabwicklung beauftragt wird, erfolgt dies durch gesonderten Auftrag außerhalb des Vermittlungsauftrages. Auf diese Fortsetzung des Vermittlungsauftrages finden die vorliegenden AGB entsprechende Anwendung.

  1. Vergütung, Vergütungsanspruch gegen beide Parteien Fälligkeit

6.1    Sofern im Zusammenhang mit dem vermittelten Vertrag nichts anderes vereinbart ist, schulden Leistungserbringer und Leistungsempfänger die im Vertrag bezeichnete Vergütung von PurePepper für die Vermittlung zu gleichen Teilen. Ist keine Vergütung PurePepper ausgewiesen, ist die übliche Vergütung geschuldet. Die Beendigung eines vermittelten Vertrages durch Rücktritt und/oder Kündigung durch eine der Vertragsparteien hat keinen Einfluss auf das Entstehen des Vergütungsanspruches von PurePepper.

6.2    Vergütungen verstehen sich stets netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3    Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung in voller Höhe mit dem Zustandekommen des vermittelten Vertrages geschuldet. Die Zahlung der Vergütung ist fällig innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang einer den Bestimmungen des UStG entsprechenden Vergütungsrechnung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, reicht die elektronische Zuleitung der Rechnung aus.

6.4    Störungen im vermittelten Vertrag haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs von PurePepper.

6.5    Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausschließlich aufgrund begründeter und fälliger Gegenansprüche aus derselben Lieferung zulässig und im Übrigen ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus derselben Lieferung zulässig und im Übrigen ausgeschlossen.

  1. Tagebuch; Schlussnote

7.1    PurePepper ist von der Verpflichtung zur Führung eines Tagebuchs (§ 100 HGB) entbunden.

7.2    Die Erstellung einer Schlussnote gemäß § 94 HGB ist hier PurePepper seitens des Leistungserbringers und des Leistungsempfängers erlassen.

  1. Proben

Das Einfordern sowie die Aufbewahrung von Proben (§ 96 HGB) ist PurePepper seitens des Leistungserbringers und des Leistungsempfängers erlassen.

  1. Gewährleistung, Garantieversprechen

9.1    Die Gewährleistung für Mängel bei der Vertragsdurchführung leistet ausschließlich der Leistungserbringer nach Maßgabe dessen AGB, im übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

9.2    Für Garantieversprechen, die PurePepper im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des vermittelten Vertrages für den Auftraggeber von PurePepper übermittelt hat, garantiert ausschließlich der Auftraggeber von PurePepper.

  1. Haftung

10.1  PurePepper haftet für die Erbringung der ihr obliegenden vertraglichen Pflichten für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Schaden bestünde in der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet PurePepper für jede Form der Fahrlässigkeit. Haftung und Haftungserleichterung erstrecken sich auf Erfüllungshilfen und Mitglieder von Organen.

10.2  Für Schäden, die infolge eines Produktmangels verursacht werden, haftet der Auftraggeber im gesetzlichen Umfang. Er ist verpflichtet, PurePepper von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.

  1. Vertraulichkeit

11.1  Leistungserbringer, Leistungsempfänger und PurePepper werden alle ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung direkt oder indirekt zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen der anderen Beteiligten strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweils Betroffenen an Dritte weitergeben und/ oder zu anderen, als den vereinbarten Zwecken verwenden. Diese Verpflichtung zur absoluten Vertraulichkeit gilt auch nach Ablauf der Vertragsdauer fort.

11.2  Vertrauliche Informationen im Sinne dieser AGB sind alle mündlichen und/ oder schriftlichen technischen und nichttechnischen Informationen, Spezifikationen, Unterlagen, Preise und Daten, die eine der Parteien direkt oder indirekt von der anderen Partei erhält und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt. Dazu gehören insbesondere auch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Vertragsschlüsse, technische oder kaufmännische Informationen jedweder Art und Informationen, die dem Vertragspartner im Rahmen seiner Tätigkeit über andere Unternehmen bekannt sind oder bekannt werden.

11.3  Nicht von der Verschwiegenheitspflicht umfasst sind Informationen, Unterlagen und Daten, die offenkundig oder öffentlich zugänglich sind oder werden oder der jeweils anderen Partei von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind oder werden oder die nach Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen.

12     Datenschutz

12.1  purePepper wird die im Rahmen der Vermittlungstätigkeit bekannt gewordenen Daten der Parteien des vermittelten Vertrages soweit diese für die Anbahnung oder Abwicklung des vermittelten Vertrages erforderlich sind, so lange speichern, wie dies für die Abwicklung des jeweiligen Vertrages sowie die Erfüllung nachfolgender Dokumentations- und Aufbewahrungsobliegenheiten erforderlich ist („vertragsbezogene Kommunikation“). Dies gilt insbesondere für steuerliche Dokumentationspflichten. Sofern diese Pflichten nicht mehr bestehen, werden die Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.

12.2  Eine Weitergabe der Daten der Beteiligten erfolgt ausschließlich an ebenfalls am Vertragsverhältnis als Partei Beteiligte zum Zwecke der Vertragsanbahnung bzw. Vertragsabwicklung.

12.3  PurePepper verwendet die Daten des Vertragspartners zur weiteren Information des Auftraggebers des Vermittlungsvertrages über eigene weitere Angebote der PurePepper („Werbung“). Dieser Datennutzung kann der Auftraggeber jederzeit gegenüber PurePepper widersprechen.

  1. Beendigung des Vermittlungsvertrages

13.1  Der Vermittlungsauftrag endet mit Zustandekommen des vermittelten Vertrages, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

13.2  Beide Parteien können einen noch nicht erfüllten Vertrag mit der Frist des § 621 Abs. 1 BGB kündigen. Erfolgt die Kündigung durch den Auftraggeber ohne dass PurePepper hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, hat der Auftraggeber PurePepper den entgangenen Gewinn zu ersetzen. PurePepper kann diesen Gewinn auf bis zu 80% der Vertragssumme pauschalieren. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass PurePepper kein oder ein wesentlich geringerer Gewinn entgangen ist.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

14.1. Die Vertragsbeziehung richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

14.2  Erfüllungsort ist der Sitz von PurePepper, sofern nicht in der Bestellung ein anderer Lieferort festgelegt ist; dann ist dies der Erfüllungsort.

14.3. Gerichtsstand ist Offenburg.

 

 

Stand: Februar 2015